§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§1 (1) Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich unsere AGB. Zu unserem Geschäftsbereich gehören alle unter www.autowaesche-boeblingen angebotenen Serviceleistungen, insbesondere Fahrzeugaufbereitung, Reinigung und Autowäsche sowie der Wechsel von der Fahrzeugbereifung und die Entfernung von Fahrzeug Folierungen. Andere Vertragsbedingungen/AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§1 (2) Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die AGB des Anbieters in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Auftraggeber unter www.autowaesche-boeblingen.de abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
§1 (3) Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.
§1 (4) Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze dieser AGB unwirksam sind, so bleiben die übrigen Klauseln und Absätze dieser AGB weiterhin gültig.
§1 (5) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
§2 Terminvereinbarungen
§2 (1) Zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber kommt ein Vertragsabschluss mit Terminvereinbarungen für Serviceleistungen des Anbieters zustande und wird als solcher zwischen den Vertragsparteien anerkannt. Zur zusätzlichen Dokumentation des Vertragsabschlusses hat der Auftraggeber vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/ -aufbereitung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.
§2 (2) Eilaufträge müssen von Auftraggebern als solche vor Auftragsannahme angegeben werden. Eine Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.
§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
§3 (1) Die von den Vertragsparteien getroffenen Terminvereinbarungen sind für die Vertragsparteien bindend.
§3 (2) Wird die Terminvereinbarung vom Auftraggeber nicht eingehalten, so kann der Anbieter gegenüber dem Auftraggeber als pauschaliertem Schadensersatz eine Unkostenpauschale in Höhe von 20% des vereinbarten Preises, mindestens aber von 20,00 EUR geltend machen, soweit der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
§4 Reklamation
§4 (1) Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges vom Anbieter an den Auftraggeber überprüft und gemeinsam abgenommen. Reklamationen sind unverzüglich nach erbrachter Arbeit geltend zu machen. Im Fall von nicht offensichtlichen Mängeln sind diese unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Auftraggeber gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nacherfüllung, sofern die Reklamation berechtigt ist. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl vorbehalten.
§4 (2) Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
§4 (3) Bei Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen könnten, müssen die Beschädigungen unverzüglich nach Übergabe des Fahrzeuges gemeldet werden.
§5 Schriftliche Dokumentation
§5 (1) Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung auch eine schriftliche Beschreibung des IST-Zustandes des Fahrzeuges wobei die Schäden nach Möglichkeit auch mit Fotos dokumentiert werden sollten. Z.B. wegen bereits vorhandener Schäden am Fahrzeug.
§6 Schadensersatz, Haftung und Garantie
§6 (1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Anbieter werden ausgeschlossen, ausgenommen:
– Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen
– Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
§6 (2) Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können nach Maßgabe von §6 Abs. 1 dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
§6 (3) Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach Maßgabe von §6 Abs. 1 dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
§6 (4) Eine Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die bereits vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, werden nach Maßgabe von §6 Abs. 1 dieser AGB nicht übernommen. Der Auftraggeber wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach Maßgabe von §6 Abs. 1 dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
§6 (5) Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs. Bei Ausfällen übernimmt der Anbieter nach Maßgabe von §6 Abs. 1 dieser AGB keine Haftung.
§6 (6) Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen den Anbieter nach Maßgabe von §6 Abs. 1 dieser AGB keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
§6 (7) Bei einem Schadensfall ist unverzüglich eine Bilddokumentation vom beschädigten Gegenstand zu erstellen.
§6 (8) Bei einem aufgetretenen Schadensfall ist der Anbieter (CleanMaster - Mobile Fahrzeugreinigung) unverzüglich zu unterrichten.
§6 (9) Der Anbieter übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der CleanMaster - Mobile Fahrzeugreinigung bei Arbeiten am Kraftfahrzeug verursacht wurden.
§6 (10) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände.
§6 (11) Die Fahrzeugpflege haftet für Schäden bei der Fahrzeugüberführung nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Fahrzeugpflege ( Fahrer ) verursacht wurde.
§7 Zahlungsbedingung / Zahlungsvereinbarung
§7 (1) Firmen die einen schriftlichen Auftrag erteilt haben, zahlen nach Rechnungserhalt per Überweisung ohne Abzug. Ansonsten ist bei Abholung des Fahrzeuges generell Bar zu zahlen.
§7 (2) Ausnahmen von den unter §7 Abs. 1 getroffenen Regelungen sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung in Ausnahmefällen möglich, müssen jedoch zu ihrer Rechtswirksamkeit auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden.
§8 Formalitäten
§8 (1) Bevor die Arbeit am Fahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, ist vom Kunden der Auftrag zu unterzeichnen.
§8 (2) Mit seiner Unterschrift erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) bzw. die auf dem Auftrag vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen an.
§8 (3) Sämtliche Dokumentationen (in Bild- oder Tonform) werden durch CleanMaster - Mobile Fahrzeugreinigung spätestens 12 Monate nach Beendigung des Vertrages gelöscht.
§9 Preise und Pauschalpreise
§9 (1) Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Kraftfahrzeugs vor Beginn der Reinigung/Pflege.
§9 (2) Preisangaben auf Informationsunterlagen (Website, Flyer, etc.) dienen lediglich zur Orientierung und können je nach Verschmutzungsgrad und Serviceleistungen von den Orientierungspreisen abweichen.
§9 (3) Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeit festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.
§9 (4) Pauschalpreisvereinbarungen stellen eine Ausnahmeregelung dar. Sie gelten jeweils für die Dauer von 14 Tagen. Pauschalpreisvereinbarungen können ohne Angabe von Gründen von einer der beiden Parteien gekündigt werden.
§9 (5) Der Auftraggeber akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf dem Auftrag bzw. der Preisvereinbarung bzw. des zugrunde liegenden Angebotes.
§9 (6) Bei starken Verschmutzungen wie z.B. Tierhaaren, Fäkalien, Farben, etc. kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, unabhängig von vorrausgegangenen Preisvereinbarungen.
§9 (7) Mehr- oder Sonderleistungen werden dem Auftraggeber in Form der betrieblichen Stundensätze / Materialpreis für die Aufbereitung in Rechnung gestellt.
§10 Reifenwechsel
§10 (1) Der Auftragnehmer fertigt vor dem Wechsel der Räder beim Auftraggeber Fotos sowohl von den Rädern als auch dem Fahrzeug sowie der Umgebung an, um den Ist-Zustand zu dokumentieren.
§10 (2) Gleiches erfolgt nach dem Wechsel der Räder.
§10 (3) Nach einem Reifenwechsel sind die Radmuttern oder Schrauben nach 50 km Fahrstrecke erneut festzu ziehen. Dies kann der Kunde selbst erledigen oder uns dafür in Anspruch nehmen. Wir führen diesen Service dann an derselben Adresse durch, an der auch der Reifenwechsel erfolgt ist. Dies liegt in der Haftung des Kunden.
§11 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§11 (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen Geschäftsparteien getroffen wurden.
§11 (2) Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu fassen.
§11 (3) Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung
CleanMaster - Mobile Fahrzeugreinigung